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AGB

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Lisa Gräff Fotografie durchgeführten/angebotenen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die
von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung
vorliegt.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

II. Vertragseinhaltung

1. Der Kunde bestätigt volljährig zu sein oder eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten zu besitzen.

2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.

3. Der Fotograf verpflichtet sich innerhalb 8 Tage dem Auftraggeber eine Bildauswahl in Form einer Onlinegalerie zukommen zu lassen. Diese Bilder sind in ihrer Auflösung stark reduziert und enthalten alle ein Wasserzeichen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, diese Vorschaubilder zu verwenden, vervielfältigen und/oder zu veröffentlichen. Hat der Auftraggeber seine Auswahl getroffen, kann es weitere 3-6 Wochen benötigen, bis die fertigen Produkte an den Kunden übergeben werden können.

4. Eine Rechtsverbindlichkeit über den Auftrag wird mit Buchung eines Fotoshootings oder kauf eines Gutscheines rechtswirksam. Die AGB gelten damit als akzeptiert. 

III. Urheberrecht 

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Es gilt ein privates Nutzungsrecht. Andere Nutzungsarten sind schriftlich festzuhalten.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

5. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe unbearbeiteter Lichtbilder erfolgt grundsätzlich nicht.

6. Das nachträgliche Bearbeiten der Lichtbilder durch den Kunden ist nicht gestattet. Dies beinhaltet ebenso “Fotofilter” von Social Media Plattformen, wie z.B. Facebook, Instagram, etc.

7. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.

8. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

IV. Honorare & Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder ein vereinbarter Festpreis erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Requisiten, etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.

2. Die Kosten sind am Tag des Shootings in bar zu begleichen oder werden mindestens 2 Tage vor dem vereinbarten Termin auf das Bank Konto des Fotografen überwiesen. Nachbestellungen erfolgen per Vorauskasse. Der Auftrag wird mit erfolgreichem Zahlungseingang bearbeitet.

3. Das Honorar ist spätestens binnen eine Woche nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

5. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

V. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3. Der Auftraggeber, sowie weitere Teilnehmer verfügen über eine gültige Haftpflichtversicherung.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

5. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantie Leistungen der Hersteller des Fotomaterials.

6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

VI. Nutzungsrechte & Persönlichkeitsrechte

1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

2. Lisa Gräff Fotografie darf die Lichbilder auch dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden.

3. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

4. Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.

VII. Ausfallhonorar

1. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages (Absage des Shootingtermins) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 20% fällig und ist von ihm zu zahlen. (Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet)

2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

VIII. Bildbearbeitung & Retusche

1. Dem Fotografen ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

2. Der Auftraggeber kennt den Bearbeitungsstil des Fotografen und ist damit einverstanden, dass seine Lichtbilder in einem ähnlichem Stil bearbeitet werden.

3. Die Fotografin stellt spezielle Halfter und Halsbänder zur Verfügung, um die Tiere während des Shootings zu sichern. Dieses Equipment kann später nachträglich im Bildbearbeitungsprogramm entfernt werden. Sollten andere Befestigungsarten genutzt werden ist die Fotografin nicht verpflichtet, diese ebenfalls zu retuschieren. Die Fotografin übernimmt keine Haftung bei der Nutzung ihrer Halfter/Halsbänder.

IX. Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

X. Schlussbestimmung

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen ( 67161 Gönnheim)
2. Die AGB gelten ab dem 01.08.2020)

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